Sparen Sie tausende Euro
Oftmals enthalten Darlehensverträge fehlerhafte Klauseln oder mangelhafte Widerrufsbelehrungen.
Sie als Darlehensnehmer haben Rechte, wie z. B. Widerruf oder/und Rückabwicklung, die sie geltend machen können. Hier gelten aber bestimmte Fristen.
Banken weigern sich aber oftmals, dies zu akzeptieren.
Wir helfen Ihnen hier gerne kostenlos weiter. Selbst wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, gibt es hier Möglichkeiten, wie Sie zur Ihrem Recht kommen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.
Ist Ihr Widerspruch durchgegeangen, helfen wir Ihnen auch gerne bei einer günstigen Anschlussfinanzierung Ihrer noch bestehenden Restschuld.